Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Vereins Pannonian Laboratories, nachfolgend PanLab oder der Betreiber genannt, die dieser gegenüber seinen Nutzer erbringt. Sie regeln unter anderem die Nutzungsbedingungen für die Vereinsräumlichkeiten.
Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn PanLab ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn PanLab auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Nutzers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Ergänzung zu den jeweils gültigen Statuten und sind diesen untergeordnet. Im Zweifelsfall oder bei inhaltlichen Unklarheiten sind die Statuten des Verein PanLab heranzuziehen. Der Betreiber ermöglicht den Zugang zum Standort von PanLab, zu den einzelnen Bereichen und den Veranstaltungen auf der Grundlage der aktuell gültigen Statuten und dieser AGB. Die Statuten und AGB gelten auch für sämtliche zukünftige Geschäfte, Vereinbarungen und vorvertraglichen Verhandlungen zwischen dem Nutzer und dem Betreiber, auch wenn dabei nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Soweit allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers diesen AGB widersprechen, gelten Erstere nicht als vereinbart und ihnen wird ausdrücklich widersprochen. Für Zusatzvereinbarungen gelten die Statuten und diese AGB ergänzend, soweit und in dem Umfang, wie nicht in der Zusatzvereinbarung ausdrücklich in Textform etwas Abweichendes geregelt wurde. Die jeweils in den Einrichtungen von PanLab aushängende Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil der Nutzungsvereinbarung und der Nutzer verpflichtet sich, diese stets zu beachten.

1.3 Der Betreiber behält sich das Hausrecht vor und ist jederzeit berechtigt, einen Nutzer, der den geordneten Betrieb stört oder gefährdet, vom Gelände zu verweisen. Den Anweisungen des Vorstands sowie den jeweils beauftragten Ansprechpartnern ist Folge zu leisten.

§ 2 Regelungsgegenstand und Geltungsbereich

2.1 Die vorliegenden AGBs gelten für Vereinsmitglieder sowie für vereinsfremde Personen, welche die Vereinsräumlichkeiten nutzen oder oder auch nur temporär darin aufhalten. Sie beschreiben die Rechte und Pflichten jener genannter Personen während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände des Standortes.

§ 3 Leistungsbeschreibung

3.1 Nach einer verpflichtenden Einweisung ist der Nutzer grundsätzlich berechtigt, die Werkstatt sowie die anderen Räumlichkeiten mit den dort vorhandenen Werkzeugen und Gegenständen im Rahmen der allgemeinen Verfügbarkeit, während der Öffnungszeiten eigenverantwortlich zu nutzen. Der Nutzer hat weder einen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Werkzeuge oder Maschinen in der Werkstatt, noch auf die Verfügbarkeit bestimmter Werkzeuge oder Maschinen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die allgemeine Nutzungsberechtigung setzt die vorherige Teilnahme an einer Einschulung voraus. Besonders gekennzeichnete Werkzeuge oder Maschinen dürfen nur nach der Teilnahme an einer zusätzlichen, speziellen Sicherheitseinweisung für diese Werkzeuge oder Maschinen genutzt werden. Der Kursleiter entscheidet über das Bestehen des Kurses und damit über die Freigabe des Nutzers für die eigenverantwortliche Nutzung der jeweiligen Werkzeuge und Maschinen. Termine für Einschulungen werden vom jeweiligen Kursleiter nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Nutzer hat sich vor in Inbetriebnahme von Werkzeugen vom einwandfreien und sicheren Zustand des Gerätes zu überzeugen. Schadhafte Geräte sind zu melden und dürfen nicht weiterverwendet werden.

3.1.2 Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Verfügbarkeit von Räumlichkeit. PanLab behält sich das Recht vor, Räumlichkeiten für Veranstaltungen, Renovierungsarbeiten, Projekte oder aus sicherheitsgründen zu sperren oder deren Nutzung einzuschränken.

3.1.3 Nach dem Gebrauch der jeweiligen Räumlichkeit ist der Urzustand vom Nutzer verpflichtend wiederherzustellen. Benutzte Gegenstände und Werkzeuge sind zu reinigen und an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen. Bei grober Verunreinigung, welche vom verursachenden Mitglied nicht zeitgerecht beseitigt wird, behält sich der Verein das Recht vor, eine Reinigungspauschale zu verrechnen.

3.2 Sämtliche Veränderungen im Außenbereich des Geländes, wie Outdoor-Installationen, Bepflanzungen usw. bedürfen ausnahmslos einer Zustimmung des Vorstands oder einer für die genannten Bereiche zuständigen und vom Verein befugten Person. Offenes Feuer bzw. offene Feuerstellen dürfen nur nach Rücksprache mit den genannten Personen erfolgen. Bei unbefugter Veränderung der Gegebenheiten behält sich PanLab das Recht vor, die Kosten für die Wiederherstellung des Urzustands dem Nutzer zu verrechnen. Sämtliche Tätigkeiten sowie der Aufenthalt des Nutzers im Freien hat mit Rücksicht auf die umliegende Nachbarschaft zu erfolgen. Die Nachtruhe von 22 Uhr bis 07 Uhr ist einzuhalten.

3.3 PanLab behält sich das Recht vor, für die Nutzung der zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde eine Pauschale zu verrechnen. Für Spindschlüssel wird vom Betreiber eine Kaution einbehalten. PanLab ist berechtigt, verschlossene Spinde nach Ablauf einer vereinbarten Frist zu öffnen und zu entleeren. PanLab ist nicht zur Verwahrung oder Aufbewahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Nutzer nach Ablauf der vereinbarten Frist in einem Spind zurücklässt. Die Verwahrung von gefährlichen Stoffen und Speisen ist nicht gestattet. Die Aufbewahrung in den Spinden erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko des Nutzers. Eine Haftung von PanLab für die in den Spinden gelagerten Gegenstände wird ausgeschlossen.

§ 4 Mitwirkungspflicht der Nutzer

4.1 Jeder Nutzer hat sich bei Betreten des Vereinsstandortes über die ausgehängte Hausordnung und Sicherheitshinweise zu informieren und diese zu beachten. Mit dem Betreten der jeweiligen Räumlichkeiten erkennt der Nutzer die Geltung der Statuten, die AGB sowie die Hausordnung an.

4.2 Alle Nutzer sind verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch Aufsichtspersonen von PanLab sowie die schriftlichen Hinweise, wie etwa an Gerätschaften oder Aushängen, einzuhalten sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und das persönliche Verhalten darauf abzustimmen.

4.3 Der Nutzer verpflichtet sich nur jene Gebrauchsgegenstände, Werkzeuge und Maschinen zu verwenden, für die er nach einer entsprechenden Einweisung zugelassen wurde. Der Nutzer ist verpflichtet, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Sobald der Nutzer einen möglichen Mangel, Schaden, Verschleiß oder ein Sicherheitsrisiko bei einem der genannten Gegenstände feststellt, hat er die Nutzung sofort einzustellen und den Vorstand oder eine für den Bereich beauftragte Person darüber zu informieren.

4.4 Alle Nutzer haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Unmittelbar nach der Nutzung von Gebrauchsgegenständen, Werkzeugen oder Maschinen sind jene durch den Nutzer wieder an den vorgesehenen Aufbewahrungsort zu bringen, damit sie anderen Nutzern wieder zur Verfügung stehen.

4.5 Anweisungen des Betreibers oder einer beauftragten Person ist stets Folge zu leisten.

4.6 Es ist den Nutzern untersagt in den Innenbereichen zu rauchen, alkoholische Getränke, Drogen oder sonstige Suchtmittel zu konsumieren. Einzige Ausnahme bildet hierbei der Konsum von Alkohol, der im Bereich der Lounge, bei Events oder nach Rücksprache mit Vorstandsmitgliedern erlaubt ist. Die Bedienung von Gebrauchsgegenständen, Werkzeugen und Maschinen ist untersagt, sofern der Nutzer unter dem Einfluss der vorgenannten Mittel oder etwaigen Medikamenten steht, die eine sichere Bedienung erschweren oder ausschließen. PanLab ist berechtigt, Nutzer, die im Verdacht stehen unter Einfluss oben genannter Substanzen zu stehen, des Geländes zu verweisen.

4.7 Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten von PanLab ist nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen können nur unter Absprache mit dem Vorstand getroffen werden.

4.8 Nach dem Gebrauch der jeweiligen Räumlichkeit ist der Urzustand vom Nutzer verpflichtend wiederherzustellen. Bei Nichteinhaltung behält sich PanLab vor, eine Reinigungspauschale zu verrechnen.

§ 5 Zugangsbedingungen

5.1 Die Grundvoraussetzung für einen geregelten Zutritt im PanLab ist die Mitgliedschaft im Verein. Ob ein Mitglied eine Zutrittskarte oder einen Schlüssel erhält, liegt im Ermessen des Vorstands bzw. von dessen beauftragten Personen. Es besteht kein Anspruch auf den Erhalt einer Zutrittskarte und somit kann diese auch ohne Angabe von Gründen eingezogen werden. Bei Erhalt einer Zutrittskarte ist eine Kaution zu hinterlegen, welche bei Retournierung der Karte wieder ausgehändigt wird. Für die Nutzung der Karte wird eine monatliche Schlüsselnutzungspauschale eingehoben.

5.2 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass im Zuge der An- und Abmeldung am Zutrittssystem personenbezogene Daten wie Ankunftszeit und Abmeldezeit gespeichert werden. Diese dienen lediglich der besseren Verwaltung der Arbeitsflächen und der Absicherung im Schadensfall. Die Zutrittskarte ist nicht übertragbar und der Verlust ist unmittelbar zu melden. Sowohl Zutrittskarten als auch Schlüssel bleiben Eigentum von PanLab und können ohne Angabe von Gründen wieder eingefordert werden. Nach Beendigung der Mitgliedschaft sind sowohl Karten als auch Schlüssel unverzüglich zurückzugeben.

§ 6 Mitgliedschaft

6.1 Die Mitgliedschaft ist in den Statuten des Vereins geregelt.

§ 7 Entgelte und Zahlungsbedingungen

7.1 Entgelte, wie Mitgliedsbeitrag, Betriebskostenpauschalen, Schlüsselnutzungspauschale vereinsinterne Nutzungsbeteiligungen aller Art sowie Reinigungspauschalen, Verbrauchsabrechnungen für Materialien und Sachleistungen im Allgemeinen und Kautionen werden per SEPA-Lastschrift vom Konto des Nutzers abgebucht.

7.2 Mitgliedsbeiträge werden im Beitrittsjahr (1.Jahr) ab Beginn einer gültigen Vereinsmitgliedschaft aliquot verrechnet. Folgejahre werden jährlich, jeweils mit Fälligkeit am 1.Jänner verrechnet. Die Rückerstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge ist nicht möglich.

§ 8 Datenschutz

8.1 Die Nutzer werden darauf hingewiesen, dass der Betreiber personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Betreiber beachtet alle einschlägigen in Österreich gültigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Der Betreiber wird die personenbezogenen Daten der Nutzer insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten zur Kenntnis bringen.

8.2 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Österreich gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

8.3 Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Mitgliedschaft notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden.

§ 9 Bildrecht

9.1 Dem Nutzer ist bewusst, dass regelmäßig Veranstaltungen, Workshops o.ä. durchgeführt und diese mit Fotos bzw. Videos dokumentiert werden. Der Nutzer erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die von ihm angefertigten Aufnahmen in unveränderter oder veränderter Form durch die von PanLab oder durch Dritte (z.B. Bildagenturen, Verlage, Werbeunternehmen), die mit dessen Einverständnis handeln, ohne jede Beschränkung des sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Verwendungsbereiches für redaktionelle Zwecke und kommerzielle Werbezwecke vervielfältigt, verarbeitet, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden. Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung und elektronische Bearbeitung. Eine Veröffentlichung des Namens der abgebildeten Person/en erfolgt immer im Ermessen von PanLab.

9.2 Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung – auf spezifische Veranstaltungen und/ oder Workshops bezogen – jederzeit zu widerrufen.

§ 10 Haftung und Haftungsausschluss

10.1 Der Nutzer ist für die Auswahl, Nutzung, Eignung sowie das Ergebnis der verwendeten Werkzeuge und Maschinen für seine Zwecke und Fähigkeiten ausschließlich selbst verantwortlich. Der Betreiber rät dem Nutzer dringend, die Sicherheits- und Nutzungshinweise der Hersteller von Werkzeugen und Maschinen zu lesen und zu befolgen sowie im Zweifel die Nutzung einzustellen und sich an qualifizierte Ansprechpartner zu wenden.

10.2 Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber sind unabhängig von der Art einer Pflichtverletzung ausgeschlossen.

10.3 Ein Mitverschulden, ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht oder ein Unterlassen von vertraglich gebotenen Mitwirkungshandlungen des Nutzers sind diesem anzurechnen. PanLab haftet insbesondere nicht für Schäden, soweit diese durch schuldhafte Verstöße des Nutzers gegen die Statuten, diese AGB, die Hausordnung, durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des Betreibers, seiner beauftragten Personen oder durch unberechtigte oder unsachgemäße Benutzung entstanden sind.

10.4 Für schuldhaft beigefügte Schäden, an den zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Werkzeugen und Maschinen, haften die Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

10.5 Für vom Nutzer mitgebrachte Gegenstände und deren Lagerung wird keine Haftung übernommen, dies gilt auch für Leihgaben an den Verein. Im Falle eines von einem anderen Nutzer verursachten Schadens hat dieses den Verein bzw. den Besitzer des Gegenstands unmittelbar zu benachrichtigen. Die Schadensabwicklung hat jedoch ohne Zutun des Vereins zu erfolgen.

10.6 Soweit die Haftung des Betreibers beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren gesetzliche Vertreter und beauftragte Personen.

10.7 Aussagen und Erläuterungen in Werbematerialien, in Kursunterlagen oder auf der Website des Betreibers sind ausschließlich Beschreibungen und keine Beschaffenheitsangaben, Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne.